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Bochum, 24.11.2004 Nr. 359
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Bochumer Völkerrechtler Heintze in Expertengruppe berufen
Deutsch-französisches Gremium schützt Ureinwohnerrechte
Initiative von Kanzler Schröder und Staatspräsident Chirac
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Das Bundeskanzleramt hat den Völkerrechtler Dr. Hans-Joachim Heintze vom Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum (IFHV) in eine deutsch-französische Expertengruppe zu Fragen des Schutzes einheimischer Völker berufen. Die Schaffung der Gruppe geht auf eine Absprache zurück, die Bundeskanzler Gerhard Schröder und Staatspräsident Jacques Chirac bei einem ihrer regelmäßigen Treffen im Herbst 2003 getroffen hatten, um die Rechte der besonderen internationalen Schutzes bedürfenden Ureinwoh
IFHV als anerkannte Instanz
Aufgabe der neuen Expertengruppe soll es sein, Empfehlungen für Maßnahmen und Projekte zu formulieren, durch die der Schutz der materiellen und kulturellen Eigenständigkeit einheimischer Völker verbessert werden kann. Die erste Arbeitssitzung des Gremiums wird im Januar in Paris stattfinden. Das IFHV tut sich seit Jahren durch vielbeachtete wissenschaftliche Leistungen im Bereich des völkerrechtlichen Minderheitenschutzes hervor und wird international als Instanz anerkannt. So wirkte Dr. Heintze jüngst an einer internationalen Kommentierung der vom Europarat verabschiedeten Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten mit, die im kommenden Jahr in Oxford erscheint. Bis 2002 kooperierte er mit dem OSZE-Hochkommissar für nationale Minderheiten in Den Haag. Außerdem ist Heintze Mitautor der „Lund-Empfehlungen zur politischen Mitwirkung von Minderheiten“.
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| Weitere Informationen |
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Dr. Hans-Joachim Heintze, Ruhr-Universität Bochum, Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht, 44780 Bochum, Tel. 0234/32-27933, Fax: 0234/32-14208
hans-joachim.heintze@rub.de
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Pressestelle RUB - Universitätsstr. 150 - 44780 Bochum
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- Leiter: Dr. Josef König
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