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Bochum, 01.12.2004 Nr. 369
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Den eigenen Willen für den Ernstfall festhalten
Infoabend Patientenverfügung im Marienhospital Herne
RUB-Klinik lädt Interessierte zum Expertengespräch
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Wie sieht eine Patientenverfügung aus? Welche Gültigkeit hat sie und wird sie im Ernstfall auch beachtet? Diese und andere Fragen beantworten Experten beim Bürgerforum und Informationsabend „Patientenverfügung“ am 7. Dezember 2004 (17 bis 19 Uhr, Marienhospital Herne, Hölkeskampring 40, 44625 Herne). Veranstalter sind das Zentrum für Medizinische Ethik der Ruhr-Universität und das Marienhospital, Klinikum der RUB. Alle Interessierten sind herzlich willkommen.
Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
Was geschehen soll, wenn man den eigenen Willen nicht mehr äußern kann, sollte man rechtzeitig schriftlich festhalten. Patientenverfügungen, Vorsorge- und Betreuungsvollmachten sind mögliche Wege. Aber wie unterscheiden sie sich? Worauf muss man achten? Patienten und Bürger sind herzlich eingeladen zu den Vorträgen von Prof. Dr. Burkhard May (Vorsitzender des Zentrums für Medizinische Ethik der RUB, ZME), Dr. Arnd T. May (ZME), Prof. Dr. Gerd Rudolf Hohlbach (Ärztlicher Direktor des Marienhospitals Herne), Prof. Dr. Christoph Puchstein (Direktor der Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin des Marienhospitals), Prof. Dr. Ludger Pientka (Direktor der Geriatrischen Klinik im Marienhospital) und Dr. Peter Gaidzik (Rechtsanwalt und Dozent für Medizinrecht der Universität Witten-Herdecke).
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| Weitere Informationen |
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Juliane Brenscheidt, Zentrum für Medizinische Ethik e. V. der Ruhr-Universität Bochum, 44780 Bochum, Tel. 0234/32-22750, Fax: 0234/32-14598
juliane.brenscheidt@rub.de
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| Angeklickt |
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Homepage des Zentrums für Medizinische Ethik der RUB:
http://www.rub.de/zme
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Pressestelle RUB - Universitätsstr. 150 - 44780 Bochum
Telefon: 0234/32-22830 - Fax: 0234/32-14136
E-Mail:
pressestelle@presse.ruhr-uni-bochum.de
- Leiter: Dr. Josef König
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